Windpark Öhringen-Karlsfurtebene

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ABO Wind plante ursprünglich die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit neun Anlagen auf dem Gebiet der Städte Öhringen und Waldenburg. Im Zuge der Planungen wurden Anfang 2022 zwei Anlagen aufgegeben. Nun sollen sieben Anlagen auf Öhringer Gemarkung errichtet werden. Die Windräder würden so viel sauberen Strom produzieren wie fast 25.000 Haushalte verbrauchen. Das verringert den Ausstoß von Kohlendioxid um mehr als 65.000 Tonnen pro Jahr. 

Wir sind um größtmögliche Transparenz bemüht. Diese Homepage bietet deshalb Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.

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Aktuelles

Januar 2024: Gelungene Abschlussveranstaltung Kimaschutzkonzept

Gelungene Abschlussveranstaltung Kimaschutzkonzept

Am 30. Januar hat Projektleiter Elmar Holz im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum Kimaschutzkonzept der Stadt Öhringen vor rund 100 Besucher*innen die Planungen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene vorgestellt. Beim persönlichen Austausch nach den Fachvorträgen gab es am Stand von ABO Wind viele interessante Gespräche mit den Besucher*innen.

Gelungene Abschlussveranstaltung Kimaschutzkonzept

April 2022: Rechtstreit beigelegt

ABO Wind und das Landratsamt Hohenlohe haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit beigelegt und der Weg für die Genehmigung von zwei weiteren Anlagen des Windparks Öhringen Karlsfurtebene frei.

Bereits im Februar dieses Jahres hat ABO Wind seinen Normenkontrollantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans „GVV Hohenloher Ebene“ zurückgezogen. Damit lässt das Wiesbadener Unternehmen die Pläne zum Bau der beiden Anlagen des Windparks auf Waldenburger Gemarkung fallen. Die Klage gegen die Ablehnung zweier Anlagen auf Michelbacher Gemarkung blieb bestehen. Nun wird das Landratsamt Hohenlohe die Ablehnung dieser beiden Anlagen zurücknehmen, weshalb auch diese Klage hinfällig ist. „Der getroffene Vergleich kommt vor allem der Energiewende zugute, da wir neben den fünf bereits genehmigten Anlagen nun sehr optimistisch sind, die beiden zunächst abgelehnten Anlagen ebenfalls realisieren zu können“, sagt Projektleiter Lars Oelker von ABO Wind. Er rechnet damit, dass der Bau im Oktober 2022 beginnen wird.

Grundlage des getroffenen Vergleichs war ein Vor-Ort-Termin der Klageparteien mit dem Gericht, das sich vor Ort einen eigenen Eindruck von den Sichtbeziehungen zwischen den geplanten Windenergieanlagen und dem Schloss Waldenburg machen wollte. „Bei dem Termin wurde sehr deutlich, dass das Gericht keinen Grund sieht, unserer Klage nicht stattzugeben“, erläutert Oelker: „Der Aspekt des Denkmalschutzes steht unserem Vorhaben offensichtlich nicht im Wege.“ Die Rücknahme des Ablehnungsbescheids durch das Landratsamt Hohenlohe beschleunigt den Vorgang nun.

Trotzdem sind seit Einreichung des ersten Genehmigungsantrags für Bau und Betrieb des Windparks mittlerweile fünf Jahre vergangen. „Das ist leider sehr lange und hat zur Folge, dass die ursprünglich beantragten Anlagen inzwischen nicht mehr lieferbar sind“, sagt Oelker. Daher muss ABO Wind umplanen. Statt den Turbinen des Typs Siemens SWT strebt das Unternehmen nun den Bau von Nordex N-133-Anlagen an. „Beide Typen haben eine Gesamthöhe von etwa 230 Metern und unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Leistung“ erklärt Oelker. Während die Siemens-Turbinen auf eine Leistung von 3,6 Megawatt kommen, erzielen die Nordex-Maschinen 4,8 Megawatt. Das hebt die Gesamtleistung des geplanten Windparks von 25,2 Megawatt auf 33,6 Megawatt an.

Februar 2022: ABO Wind nimmt Normenkontrollantrag zurück

ABO Wind zieht seinen Normenkontrollantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans „GVV Hohenloher Ebene“ zurück. Damit lässt das Wiesbadener Unternehmen die Pläne zum Bau der beiden Anlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene auf Waldenburger Gemarkung fallen. Die Klage gegen die Ablehnung zweier Anlagen auf Michelbacher Gemarkung bleibt bestehen. Sodass zu den fünf bereits genehmigten Anlagen des Windparks noch zwei weitere Turbinen hinzukommen können. „Wir hoffen auf eine zügige Klärung des seit Dezember 2020 anhängigen Verfahrens“, sagt Projektleiter Lars Oelker.

Januar 2022: Genehmigung für fünf Anlagen erhalten

Nach einem knapp viereinhalbjährigen Genehmigungsverfahren haben wir am 31. Januar 2022 die Genehmigung für fünf Windenergieanlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene erhalten.

Dezember 2020: Rechtsmittel gegen Teilablehnung eingelegt

Aus unserer Sicht sind die Ablehnungen der vier Windkraftanlagen durch das Landratsamt Hohenlohekreis unrechtmäßig. Daher hat ABO Wind gegen die Teilablehnung des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene Rechtsmittel eingelegt.

Auf dieser Website halten wir Sie über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

November 2020: Teilablehnung des Windparks

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat unseren Antrag auf Bau und Betrieb von vier der insgesamt neun Anlagen des Windparks Karlsfurtebene abgelehnt. Wir halten die Ablehnung für unbegründet und prüfen nun, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen werden. Über den Antrag zum Bau und Betrieb der übrigen fünf Anlagen hat das Landratsamt noch nicht entschieden.
Auf dieser Website halten wir Sie selbstverständlich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Juli 2019: Erörterung abgeschlossen

Am 22. und 23. Juli wurde die öffentliche Erörterung der Einwendungen gegen den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene abgeschlossen. Sowohl der SWR als auch die Heilbronner Stimme berichten ausführlich von dem Termin.

 

Juli 2019: Zweiter Erörterungstermin am 22. Juli

Am 22. Juli wird die Erörterungen der Einwendungen gegen den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene um 10 Uhr in der der Sporthalle Michelbach, Keltergasse 34 in Öhringen-Michelbach, fortgesetzt. Einlass ist ab 9:30 Uhr. Sollten an dem Tag nicht alle Punkte besprochen werden können, wird der Termin am folgenden Tag (23. Juli) am gleichen Ort zur gleichen Uhrzeit fortgesetzt.

Der Termin ist öffentlich. Eine Erläuterung von Einwendungen ist allerdings nur denjenigen Teilnehmern gestattet, die Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben.

Die offizielle Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.hohenlohekreis.de auf der Startseite unter „Aktuelles - Bekanntmachungen“ einsehbar und wird im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Februar 2019: ABO lässt Rechtmäßigkeit des FNPs „GVV Hohenloher Ebene“ überprüfen

Zwei der insgesamt neun von ABO Wind geplanten Anlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene befinden sich auf Waldenburger Gemarkung. Der Flächennutzungsplan „GVV Hohenloher Ebene“ sieht die Standorte der beiden Anlagen jedoch nicht als Potentialflächen für Windenergie vor. Ob dieser Flächennutzungsplan rechtmäßig ist, lässt ABO Wind nun im Zuge einer Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim überprüfen.

Februar 2019: Erörterungstermin am 27. Februar

Die erneute Offenlage des Antrags von ABO Wind auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb der neun Windenergieanlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene ist abgeschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen hat das Landratsamt Hohenlohekreis beschlossen, den Erörterungstermin wie geplant am Mittwoch, 27. 02. 2019 durchzuführen. Er beginnt um 9:30 Uhr in der Sporthalle Michelbach, Keltergasse 34 in Öhringen-Michelbach. Der Termin ist öffentlich. Eine Erläuterung von Einwendungen ist allerdings nur denjenigen Teilnehmern gestattet, die Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben.

November 2018: Erneute Offenlage des Genehmigungsantrags

ABO Wind hat die freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene abgeschlossen. Der komplette Antrag zum Bau und Betrieb der neun Anlagen des Windparks wird daher nun erneut ausgelegt. Interessierte können Antragsunterlagen (Pläne und Beschreibungen) sowie UVP-Bericht vom 20.11.2018 bis zum 21.12.2018 bei folgenden Behörden, während der üblichen Sprechzeiten einsehen:

  • Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, Umwelt- und Baurechtsamt, Gebäude D, Zimmer 110
  • Bürgermeisteramt Waldenburg, Hauptstraße 13, 74638 Waldenburg, im Flur vor Büro Nr. 4
  • Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, 2. Stock Treppenhaus

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 20.11.2018 bis 07.01.2019 beim Landratsamt Hohenlohekreis, der Stadtverwaltung Öhringen und dem Bürgermeisteramt Waldenburg schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Erörterungstermin findet gegebenenfalls am Mittwoch, 27.02.2019, ab 14.00 Uhr in der Sporthalle Michelbach, Keltergasse 34 in Öhringen-Michelbach, statt.

Oktober 2018: Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung liegt Landratsamt vor

Obwohl es rechtlich nicht notwendig war, hat ABO Wind eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene durchführen lassen. Der Bericht liegt dem Landratsamt Hohenlohekreis (LRA) vor. Am 25.10.18 wird der Bericht seitens des LRA an alle betroffenen Stellen (Träger öffentlicher Belange) verteilt, damit diese gegebenenfalls dazu Stellung nehmen können. Das Verfahren läuft also wieder ganz normal weiter. Außerdem wird gerade der weitere zeitliche Ablauf für die erneute Offenlage und den neuen Erörterungstermin abgestimmt.

Juli 2018: Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung

Obwohl das Landratsamt Hohenlohekreis als Genehmigungsbehörde und externe Gutachter bestätigt haben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Genehmigung des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene rechtlich nicht erforderlich ist, hat sich ABO Wind dazu entschieden, diese freiwillig durchzuführen. „Wir müssen das nicht machen und erwarten auch keine neuen Erkenntnisse. Aber wir möchten zusätzliche Rechtssicherheit schaffen und rechnen dadurch mit einer schnelleren Projektrealisierung“, betont Projektleiter Jörg Brunner.

Die von den externen Gutachtern bereits gewonnenen Erkenntnisse aus der UVP-Vorprüfung geben keinerlei Hinweise auf eine unzulässige Beeinträchtigung von Schutzgütern. Eine ausführliche Umweltverträglichkeitsstudie stellt diese Ergebnisse zusammen, wird den Antragsunterlagen beigefügt und dem Landratsamt zur Prüfung zugeleitet. Schließlich erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung, in deren Anschluss Bürger und Bürgerinnen Einwände vorbringen können. „Wenn man so will, ergänzen wir unseren Antrag also nur um eine ausführlichere Darstellung“, sagt Brunner. Er rechnet mit der fertigen Umweltverträglichkeitsstudie in rund zwei bis drei Monaten.

Mai 2018: Offenlage des Genehmigungsantrags

Die zuständigen Behörden haben uns am 22. März die Vollständigkeit unseres Antrags zum Bau und Betrieb der neun Anlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene bescheinigt. Da wir im Zuge der Planung möglichst transparent vorgehen wollen, haben wir uns bewusst für ein Genehmigungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit entschieden. Daher liegt unser Antrag nun öffentlich aus. Bis zum 30. Mai 2018 können sich alle Interessierten die Antragsunterlagen im Landratsamt Hohenlohekreis, im Bürgermeisteramt Waldenburg und in der Stadtverwaltung Öhringen ansehen. Wer Einwände gegen das Vorhaben hat, kann dies bis zum 15. Juni 2018 bei den genannten Stellen vorbringen.

September 2017: Bürger und Fachleute im persönlichen Gespräch 

Pressemitteilung

Bürger und Fachleute im persönlichen Gespräch

  • Rund 100 Besucher bei Infomesse in Michelbach a.W.
  • Experten beantworten Fragen über Windkraftplanung in der Region Öhringen
  • www.windpark-oehringen-karlsfurtebene.de bietet aktuelle Informationen

(Wiesbaden/Öhringen, 29. September 2017) Gestern haben sich rund 100 Bürgerinnen und Bürger auf einer Infomesse in Michelbach a.W. über die Windkraftplanung in der Region Öhringen informiert. Planer und Bauleiter des Windkraftprojektierers ABO Wind, Naturschutzexperte Henning Mehrgott, Schall- und Schattengutachter Daniel Ramos sowie Katharina Maaß und Andrea Molkenthin-Kessler vom Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz standen von 16 bis 20 Uhr für persönliche Gespräche zur Verfügung. „Wir gehen bei unseren Planungen transparent vor. Ich freue mich, dass das Angebot unserer Infomesse hier so gut angenommen wurde“, sagte ABO Wind-Projektleiter Matthias Körner.

Bürger mit differenzierten Ansichten zu erneuerbaren Energien nutzten die Gelegenheit zum Gespräch. Anwohner Jürgen Raschke beispielsweise findet die Windkraftnutzung sinnvoll – selbst wenn sie möglicherweise irgendwann von einer überlegenen Technologie abgelöst werden sollte. „Falls in 25 Jahren eine bessere Energiegewinnung zur Verfügung steht, lassen sich Windräder zurückbauen und die Landschaft renaturieren“, sagte er. Das unterscheide Windkraft deutlich von  Atomkraft, die noch Jahrtausende nach der Stromproduktion unkalkulierbare Risiken für nachfolgende Generationen berge.„Ich finde es vorbildlich, wie sich ABO Wind den Fragen der Bürger stellt und transparent informiert.“ meinte der Öhringer Stadtbaumeister Reiner Bremm. Er selbst habe auch viele interessante Gespräche geführt. Projektleiter Körner zog ein positives Fazit der Veranstaltung: „Ich denke, wir konnten viele Vorurteile gegenüber der Nutzung von Windenergie entkräften. Die Anwohner haben interessiert nachgefragt. Das finde ich super.“

Der Wiesbadener Projektentwickler ABO Wind plant in den Waldgebieten „Karlsfurtebene“ und „Vieh-weide“ einen Windpark mit neun Anlagen. Die Windräder würden so viel sauberen Strom produzieren wie rund 26.000 Haushalte verbrauchen. Das verringere den Ausstoß von Kohlendioxid um mehr als 67.000 Tonnen pro Jahr. Die Website www.windpark-oehringen-karlsfurtebene.de bietet seit Mai 2017 aktuelle Informationen zu dem Projekt und ein Kontaktformular für Fragen.

Pressemitteilung zum Download (pdf)

 

September 2017: Einladung zur Infomesse am 28. September

Der Wiesbadener Projektentwickler ABO Wind plant in den Waldgebieten „Karlsfurtebene“ und „Viehweide“ einen Windpark mit neun Anlagen. Die Windräder würden so viel sauberen Strom produzieren wie rund 26.000 Haushalte verbrauchen. Das verringert den Ausstoß von Kohlendioxid um mehr als 67.000 Tonnen pro Jahr.

Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger der Region über den geplanten Windpark informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen. Daher laden wir herzlich ein zur

Infomesse Windenergie Öhringen-Karlsfurtebene

am Donnerstag, 28. September 2017, von 16 bis 20 Uhr

in der Sporthalle Michelbach a. W, Keltergasse 9, 74613 Öhringen (Link). 

In der Sporthalle Michelbach a.W. baut ABO Wind Stellwände mit Plakaten zu verschiedenen Themen auf: Anlagenstandorte, Abstände zu den Siedlungen, Schallschutz und Schattenwurf, naturschutzfachliche Untersuchungen, Windparkbau im Wald sowie allgemeine Informationen zur Energiewende. Zahlreiche Poster zeigen so genannte Visualisierungen: Fotomontagen, die von verschiedenen Standorten in der Umgebung aus perspektivisch korrekt verdeutlichen, wie der Windpark aussehen wird.

Besucher können sich mit den anwesenden Experten zu allen Aspekten des geplanten Windparks austauschen. Zur Verfügung stehen unter anderem Mitarbeiter von ABO Wind, Naturschutzgutachter, Vertreter vom Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz sowie Experten für Schallschutz. Der Eintritt ist selbstverständlich kostenlos. Für Getränke und einen Imbiss ist gesorgt.

Juli 2017: Infomesse in Planung

ABO Wind bereitet derzeit eine Infomesse in Öhringen vor. Sie soll am 28. September stattfinden. Planer und unabhängige Experten sprechen dabei mit interessierten Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Aspekte der Windparkplanung. Nähre Informationen folgen, sobald die organisatorischen Details geklärt sind. 

Mai 2017: Genehmigungsantrag eingereicht

ABO Wind hat im Mai 2017 den Antrag auf Bau und Genehmigung des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene beim zuständigen Landratsamt Hohenlohekreis eingereicht. „Wir rechnen mit der Genehmigung Im Frühjahr 2018“, sagt Projektleiter Matthias Körner.

Bürgerinnen und Bürger können sich auf dieser Internetseite über die Planungen informieren. „Außerdem laden wir Ende September zu einer Infomesse vor Ort ein, damit Interessierte mit uns Planern sowie mit unabhängigen Experten persönlich sprechen können“, sagt Körner. 

 

 

Projektinfos

Standort

Ein guter Standort für Windkraft

Wir planen den Windpark Öhringen-Karlsfurtebene südlich der Stadt Waldenburg. Der ins Auge gefasste Standort liegt in den Waldgebieten „Karlsfurtebene“ und „Viehweide“ auf einer Höhe von etwa 460 bis 485 Metern über Normalnull und bietet gute Bedingungen für Windkraft. 

Zwei Anlagen sind rund 700 Meter von der Wohnbebauung in Obersteinbach entfernt. Alle anderen Anlagen haben mindestens 1000 Meter Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Das verhindert eine so genannte bedrängende Wirkung des Windparks und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

Spezialist für Windkraft im Wald

ABO Wind ist Spezialist für die Errichtung von Windparks im Wald. Wir planen den Windpark entlang bestehender Wege, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Außerdem verzichten wir bei der Planung des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene auf dezentrale Rotorlagerflächen an den einzelnen Anlagen. So können wir den Rodungsbedarf nochmals deutlich reduzieren.

 

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die sieben Anlagen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene realisiert werden, kämen den Gemeinden Öhringen mehr als 65.000 Euro, Waldenburg etwa 63.000 Euro, Neuenstein rund 30.500 Euro, Pfedelbach circa 11.500 und Michelfeld knapp 2.500 Euro jährlich zu.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden also rund 3,5 Millionen Euro allein aus der Zuwendung der sieben Windenergieanlagen in die Gemeindekassen fließen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Bei einer Verpachtung von Flächen der Gemeinde kommen Pachtzahlungen hinzu. Darüber hinaus gibt es Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Anlagentyp

Vorläufig plant ABO Wind mit folgendem Anlagentyp. Dieser kann sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern:

Windkraftanlagen 7 WEA (ursprünglich waren 9 WEA geplant)
Anlagentyp Nordex N-133
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 133 Meter
Gesamthöhe ca. 230 Meter
Nennleistung 4,8 Megawatt
Gesamtleistung 33,6 Megawatt

Visualisierungen

Die dargestellten Visualisierungen geben einen perspektivisch korrekten Eindruck von dem zukünftigen Windpark. Durch Anklicken werden sie vergrößert dargestellt. Die Übersichtskarte zeigt die Fotopunkte, von denen aus die Visualisierungen aufgenommen wurden. Die Visualisierungen zeigen noch die ursprünglichen Planungen mit neun Anlagen.

 

 

Zeitplan

Ursprünglicher Zeitplan: 

Aufgrund des mehr als 5 Jahre dauernden Genehmigungsverfahrens ist dieser Zeitplan veraltet.

Mittlerweile planen wir mit diesem Zeitplan:

Hintergrund

Energiewende in Baden-Württemberg

"Die Energiewende ist eine Aufgabe von historischer Tragweite. Sie ist ein Generationenprojekt. Und sie bietet große Chancen – für Baden-Württemberg und darüber hinaus." So formulierte es Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungserklärung im Juli 2012.

Doch in den vergangenen Jahren ist der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg drastisch eingebrochen. Gingen 2017 noch 123 neue Anlagen ans Netz, waren es 2018 und 2019 zusammen gerade mal 40. Analog dazu sank die Zahl der genehmigten Anlagen von 201 im Jahr 2016 auf gerade mal 2 im Jahr 2017, 27 im Jahr 2018 und 15 im Jahr 2019. Das ist lange nicht genug um die ehrgeizigen Ziele der Grün-Schwarzen Landesregierung zu erreichen. Sie möchte den Anteil erneuerbarer Energien von heute rund 37 Prozent bis 2050 auf 80 Prozent erhöhen. Dafür ist ein massiver Ausbau der Windkraft unerlässlich.

 

Fragen und Antworten zum Windpark Öhringen-Karlsfurtebene

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Öhringen-Karlsfurtebene möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

 

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Ihre Frage zur Windenergie Öhringen-Karlsfurtebene:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen: 
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Öhringen-Karlsfurtebene fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden Öhringen und Waldenburg sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. 

Ist der Standort in Öhringen/Waldenburg überhaupt wirtschaftlich?

Ja. Die mit ihren großen Rotorblättern und einer Nabenhöhe von 165 Metern auf Standorte wie in Öhringen/Waldenburg ausgelegten Anlagen von Siemens können im langjährigen Mittel jährlich knapp 100 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren.

Auf Grundlage von Windmessungen und Referenzanlagen im Umfeld des geplanten Windparks konnten Gutachter aussagekräftige Windprognosen für den Standort Öhringen/Waldenburg ermitteln, die eine solide Basis für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks darstellen. 

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Grundsätzlich sind für Bürger und Bürgerinnen Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar. Zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Beim Windpark Öhringen-Karlsfurtebene werden wir Bürger*innen mit unserem Nah & Grün Invest ermöglichen, schon mit geringen Beträgen von dem Projekt zu profitieren. Details dazu geben wir im Zuge der Errichtung des Windparks rechtzeitig auf dieser Website bekannt.

Ist es sinnvoll, Windräder im Wald zu errichten?

Ja. Windenergieanlagen lassen sich, wie in Öhringen/Waldenburg, auch im Wald sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll realisieren. ABO Wind hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und verfügt über reichlich Erfahrung in diesem Bereich. Die Eingriffe in die Natur bleiben dank dieser Expertise so gering wie möglich. In Öhringen/Waldenburg sind die meisten Windenergieanlage beispielsweise in direkter Anbindung zu bestehenden Forstwirtschaftswegen oder Rückegassen geplant. Daneben wird auf dezentrale Lagerflächen an den Anlagen soweit wie möglich verzichtet. Dies minimiert den Eingriff in die Holzbodenfläche erheblich. Unumgängliche Rodungen kompensiert ABO Wind darüber hinaus vollständig: Vorbehaltlich einer Zustimmung der entsprechenden Behörden durch Wiederaufforstungsmaßnahmen im Verhältnis 1:1.

Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Wind außerdem in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um etwa andere Teile des Waldes ökologisch aufzuwerten.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Öhringen/Waldenburg geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 3.600 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Bleibt der Strom in der Region?

Die neun geplanten Windenergieanlagen, würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Öhringen/Waldenburg geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Öhringen-Karlsfurtebene wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. Um Anwohner vor Schallbelästigung zu schützen, laufen die Anlage nachts zum Teil in gedrosseltem Betrieb. So werden alle Grenzwerte für Schall problemlos eingehalten.

 

Ist der gesetzliche Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung unzureichend, weil er auf alte, kleinere Windenergieanlagen ausgerichtet ist?

Nein. In Baden-Württemberg gilt als Richtlinie für Mindestabstände der Windenergieerlass aus dem Jahr 2012, der einen „Vorsorgeabstand“ von 700 Metern zu den nächstgelegenen Wohnhäusern empfiehlt. Pauschale Mindestabstände sind allerdings wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Insofern ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 100 oder 200 Meter hoch ist – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Mehr Details dazu finden Sie in den vorherigen Antworten zu den Fragen zu Lärm und Schattenwurf.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Ist es erlaubt, ein Windrad in einem Naherholungsgebiet aufzustellen?

Ja. Viele Beispiele belegen, dass sich Windkraftnutzung und Naherholung gut ergänzen. Im Windpark Weilrod hat ABO Wind zum Beispiel einen Energie-Lehrpfad mit Schautafeln, Spiel- und Quizstationen angelegt. Die Energie-Erlebnis-Tour Weilrod wird von der FAZ empfohlen. Weitere Beispiele für ein Nebeneinander von Windkraft und Naherholung finden sie hier.  

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische StudieWind Farms and Tourism Trends in Scotland.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.

Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Moderne Windkraftanlagen verfügen standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem. Dieses besteht unter anderem aus:

• Rauchmeldern

• Branddetektoren in den Komponenten

• Brandmelde- und Löschmittelsteuerzentrale

• Gaslöschanlage

• Alarmierungseinrichtungen

• Handauslöseeinrichtungen

• Schnittstelle zur Steuerung der Windenergieanlage

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Kontakt

Elmar Holz

Elmar Holz
Projektleiter

Tel. +49 611 267 65-627
Fax +49 611 267 65-599
elmar.holz(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
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